Miet- und Buchungsbedingungen sowie die Sicherheitsvorschriften der Firma «WaterBike Adventures by Alexandra Brändle»
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- Das Tragen einer Schwimmweste ist Pflicht.
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- An heissen Tagen wird empfohlen, sich mit Sonnencreme einzucremen und genügend Wasser zu trinken.
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- Absteigen vom WaterBike und schwimmen gehen ist nicht erlaubt. Ebenso ist es nicht erlaubt, das Fahren einer Dritten Person zu überlassen, die sich nicht als Fahrer registriert hat.
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- Alles was mit Feuer zu tun hat, ist strengstens untersagt auf dem WaterBike inklusive Feuerwerkskörper, rauchen und grillieren.
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- Kursschiffe (grüner Ball) haben Vorrang. Es muss immer mindestens 50 Meter Abstand gehalten werden. Die Seepolizei kann eine Busse aussprechen.
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- Unterqueren von Brücken und das Beifahren der Limmat ist nicht gestattet, die Strömung ist zu stark.
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- Fahren ist nur im fahrtüchtigen Zustand erlaubt.
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- Fahren unter Einfluss von Drogen, Betäubungsmittel- oder Arzeimittel ist nicht erlaubt
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- Der Fahrer darf nicht alkoholisiert sein (max. 0,5 Promille).
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- Fahren ist nur im fahrtüchtigen Zustand erlaubt.
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- Keine WaterBikes oder Boote zusammenbinden und diese nicht miteinander kollidieren lassen.
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- Es ist verboten durch die Schwimmzone zu fahren (gelbe Bojen).
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- Das Anlegen am Ufer ist verboten.
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- Abfall gehört in die Tonne und darf nicht ins Wasser deponiert werden.
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- Der ganze Seebecken wird von der Seepolizei überwacht (weisses Gebäude am linken Seeufer neben dem Ruderclub).
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- Das absichtliche Beschädigen der WaterBikes kann zu strafrechtlichen Konsequenzen führen
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- Das ausrücken der Seepolizei und der Firma «WaterBike Adventures by Alexandra Brändle» kostet:
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- WaterBike Adventures: CHF 180.–
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- Seepolizei: CHF 500.—
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- Das ausrücken der Seepolizei und der Firma «WaterBike Adventures by Alexandra Brändle» kostet:
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- Alle Gefahren auf Eigenverantwortung.
Schäden die durch das nicht achten der Sicherheitsvorschriften an den WaterBikes entstehen, müssen von dem/n Fahrer(n) bezahlt werden. Die Firma «WaterBike Adventures by Alexandra Brändle» übernimmt keine Haftung.
Zürich, Juli 2024