Sicherheitsvorschriften

 

Miet- und Buchungsbedingungen sowie die Sicherheitsvorschriften der Firma «WaterBike Adventures by Alexandra Brändle»

    1. Das Tragen einer Schwimmweste ist Pflicht.
    1. An heissen Tagen wird empfohlen, sich mit Sonnencreme einzucremen und genügend Wasser zu trinken.
    1. Absteigen vom WaterBike und schwimmen gehen ist nicht erlaubt. Ebenso ist es nicht erlaubt, das Fahren einer Dritten Person zu überlassen, die sich nicht als Fahrer registriert hat.
    1. Alles was mit Feuer zu tun hat, ist strengstens untersagt auf dem WaterBike inklusive Feuerwerkskörper, rauchen und grillieren.
    1. Kursschiffe (grüner Ball) haben Vorrang. Es muss immer mindestens 50 Meter Abstand gehalten werden. Die Seepolizei kann eine Busse aussprechen.
    1. Unterqueren von Brücken und das Beifahren der Limmat ist nicht gestattet, die Strömung ist zu stark.
    1. Fahren ist nur im fahrtüchtigen Zustand erlaubt.
        1. Fahren unter Einfluss von Drogen, Betäubungsmittel- oder Arzeimittel ist nicht erlaubt
        1. Der Fahrer darf nicht alkoholisiert sein (max. 0,5 Promille).
    1. Keine WaterBikes oder Boote zusammenbinden und diese nicht miteinander kollidieren lassen.
    1. Es ist verboten durch die Schwimmzone zu fahren (gelbe Bojen).
    1. Das Anlegen am Ufer ist verboten.
    1. Abfall gehört in die Tonne und darf nicht ins Wasser deponiert werden.
    1. Der ganze Seebecken wird von der Seepolizei überwacht (weisses Gebäude am linken Seeufer neben dem Ruderclub).
    1. Das absichtliche Beschädigen der WaterBikes kann zu strafrechtlichen Konsequenzen führen
    1. Das ausrücken der Seepolizei und der Firma «WaterBike Adventures by Alexandra Brändle» kostet:
        1. WaterBike Adventures: CHF 180.–
        1. Seepolizei: CHF 500.—
    1. Alle Gefahren auf Eigenverantwortung.

Schäden die durch das nicht achten der Sicherheitsvorschriften an den WaterBikes entstehen, müssen von dem/n Fahrer(n) bezahlt werden. Die Firma «WaterBike Adventures by Alexandra Brändle» übernimmt keine Haftung.

Zürich, Juli 2024

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